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Arbeitsrecht · Befristung · Zeitvertrag · Kettenbefristung · Entfristungsklage

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG, ZEITVERTRAG, BEFRISTUNG

Eine rechtswidrige Befristung ist gar keine Befristung. Wer Zweifel hat, sollte die Befristung rechtzeitig prüfen lassen.

Eine rechtswidrige Befristung ist gar keine Befristung

Eine rechtswidrige Befristung ist gar keine Befristung. Wer Zweifel hat, sollte die Befristung rechtzeitig prüfen lassen.

Auf dieser Seite finden Sie eine geordnete Übersicht, welche Schritte sinnvoll sind, welche Unterlagen benötigt werden und wann wegen möglicher Fristen sofort gehandelt werden sollte.

3-Wochen-Frist bei Entfristung

  • Entfristungsklage grundsätzlich binnen 3 Wochen nach vereinbartem Ende erheben.
  • Befristungsabrede muss regelmäßig schriftlich vor Arbeitsbeginn vorliegen.
  • Verlängerungen sachgrundloser Befristungen dürfen nicht beliebig verändert werden.
  • Alle Vertragsfassungen und Verlängerungen sofort sichern.
Unterlagen übermitteln Rückruftermin buchen

Eine rechtswidrige Befristung ist gar keine Befristung

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen hat auf Arbeitnehmerseite keinen guten Ruf - nicht zu Unrecht.

Der Gesetzgeber hat den Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen aus guten Gründen Grenzen gesetzt, auch hinsichtlich einer wiederholten Befristung.

Nicht selten beinhalten Arbeitsverträge Befristungen, ohne dass entsprechende Gründe vorhanden sind.

Mitunter erliegen Arbeitgeber auch ganz einfach der Verlockung, eine Befristung zur Umgehung von Kündigungsvorschriften willkürlich zu wählen. Das kann die Folge haben, dass trotz der Vereinbarung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nicht etwa ein befristetes, sondern ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Kritisch geprüft werden sollten vor allem sogenannte Kettenarbeitsverhältnisse, d. h. eine Beschäftigung mittels mehrerer hintereinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen.

Auch im öffentlichen Dienst erfreut sich diese Konstruktion einer zunehmenden Beliebtheit bei mitunter fragwürdiger Begründung mit haushaltsrechtlichen Zwängen.

Haben Sie Zweifel, ob Ihr befristeter Arbeitsvertrag in Ordnung ist und vielleicht nicht doch bereits ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, weil weder eine wirksame Zeitbefristung noch eine wirksame Zweckbefristung gegeben ist?

Dann lassen Sie sich beraten - und warten Sie nicht zu lange damit.

Die sogenannte Entfristungsklage muss spätestens binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des (vermeintlich) befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden.

Befristeter Arbeitsvertrag: Warum die Prüfung lohnt

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Gerade deshalb ist die Befristung für Arbeitgeber attraktiv und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer riskant. Wenn die Befristung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis aber nicht nur bis zum Enddatum, sondern unbefristet fort.

Viele Befristungen sind auf den ersten Blick plausibel, halten einer genaueren Prüfung aber nicht stand. Fehler passieren bei der Schriftform, beim Zeitpunkt der Unterzeichnung, bei Verlängerungen, beim Sachgrund, bei Vorbeschäftigungen oder bei wiederholten Befristungen.

Wer eine Befristung akzeptiert hat, ist damit nicht automatisch rechtlos. Entscheidend ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich eingehalten wurden.

Befristung mit Sachgrund

Eine Befristung kann mit einem sachlichen Grund gerechtfertigt werden, etwa wegen Vertretung, vorübergehendem Bedarf, Projektarbeit, Erprobung oder Haushaltsmitteln im öffentlichen Dienst. Der Sachgrund darf aber nicht nur vorgeschoben sein.

Gerade bei Vertretungsbefristungen und Projektbefristungen lohnt sich die Prüfung: War der Bedarf wirklich nur vorübergehend? Wurde tatsächlich eine bestimmte Person vertreten? Gab es einen dauerhaften Beschäftigungsbedarf? Passt der Vertrag zum angegebenen Grund?

Wenn der Sachgrund nicht trägt, kann aus dem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden.

Sachgrundlose Befristung und Verlängerung

Die sachgrundlose Befristung ist nur innerhalb gesetzlicher Grenzen möglich. Besonders fehleranfällig sind Verlängerungen. Eine Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf vereinbart werden und darf nicht ohne Weiteres mit sonstigen Vertragsänderungen verbunden werden.

Wenn bei einer Verlängerung gleichzeitig Arbeitszeit, Vergütung, Aufgaben oder andere Vertragsbedingungen geändert werden, kann rechtlich ein neuer Vertrag vorliegen. Das kann die Befristung angreifbar machen.

Auch eine frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann eine Rolle spielen. Deshalb müssen alle früheren Tätigkeiten, Praktika, Werkstudentenjobs oder vorherigen Arbeitsverträge offengelegt und geprüft werden.

Kettenbefristung und öffentlicher Dienst

Kettenbefristungen sind besonders problematisch. Wenn über Jahre hinweg ein befristeter Vertrag an den nächsten gereiht wird, stellt sich die Frage, ob tatsächlich immer wieder nur ein vorübergehender Bedarf bestand oder ob ein dauerhafter Arbeitsplatz künstlich befristet wurde.

Im öffentlichen Dienst werden Befristungen häufig mit Vertretungsbedarf, Projekten oder Haushaltsmitteln begründet. Das kann zulässig sein, ist aber nicht automatisch wirksam. Gerade bei langjähriger Beschäftigung lohnt sich eine genaue Prüfung der Vertragskette.

Je länger die Gesamtdauer und je höher die Anzahl der Verlängerungen, desto wichtiger wird die Missbrauchskontrolle.

Entfristungsklage: Die 3-Wochen-Frist

Wer geltend machen will, dass die Befristung unwirksam ist, muss die sogenannte Entfristungsklage rechtzeitig beim Arbeitsgericht erheben. Die Frist ist kurz und läuft grundsätzlich ab dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages.

Deshalb sollte die Befristung nicht erst nach dem letzten Arbeitstag geprüft werden. Häufig ist es sinnvoll, schon Wochen vorher die Verträge zu sichten und die Erfolgsaussichten zu klären.

Wichtig: Wer die Frist versäumt, riskiert, dass selbst eine fehlerhafte Befristung als wirksam gilt.

Strategie: Klagen, verhandeln oder neuen Vertrag abwarten?

Nicht jede Befristungsprüfung führt sofort zur Klage. Manchmal ist eine Verhandlung über Entfristung, Verlängerung oder Abfindung sinnvoll. Manchmal sollte die Klage vorbereitet werden, ohne den Arbeitgeber unnötig früh zu warnen. Manchmal ist rasches gerichtliches Vorgehen unvermeidlich.

Die richtige Strategie hängt davon ab, ob der Arbeitsplatz erhalten werden soll, wie stark die Beweislage ist, ob bereits ein neuer Vertrag angeboten wurde und wie das Verhältnis zum Arbeitgeber ist.

Auch eine befristete Beschäftigung kann mit Kündigung, Abmahnung, Urlaub, Lohnrückständen oder Zeugnisfragen verbunden sein. Deshalb sollte die Gesamtsituation geprüft werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alle Arbeitsverträge und Verlängerungsvereinbarungen
  • Datum der jeweiligen Unterzeichnung und Arbeitsbeginn
  • Stellenbeschreibung, Projektbeschreibung oder Vertretungsgrund
  • E-Mails zur Verlängerung oder Vertragsänderung
  • Hinweise auf frühere Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber
  • Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag, falls vorhanden

Schnellprüfung / Kontaktformular

Befristung, Kettenbefristung oder Entfristungsklage prüfen lassen. Dieses Formular gehört nur zu dieser Unterseite und kollidiert nicht mit dem allgemeinen Kanzlei-Kontaktformular.

Mehrfachauswahl möglich: STRG/Cmd gedrückt halten.
Unterlagen hochladen: alle Arbeitsverträge, Verlängerungen, E-Mails, Stellenausschreibung, Kündigung, Schriftverkehr. Maximal 6 Dateien, zusammen höchstens 15 MB.

Bei laufenden Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen: 07531 / 9450300.